VG Mainz: Besetztes Haus in Mainz - Sofortige Nutzungsuntersagung rechtens

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(22.08.2012) Abgelehnt hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz den Eilantrag eines Mannes, der nach seinen Angaben zu den Nutzern des besetzten Anwesens Obere Austraße 7 in Mainz gehört und der mit seinem Antrag den Sofortvollzug der von der Stadt Mainz verfügten baurechtlichen Nutzungsuntersagung bezüglich dieses Anwesens stoppen wollte. ... [...]

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