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(08.12.2011) Eine Werbeanlage in Hachenburg darf errichtet werden, obwohl die Stadt in dem Bebauungsplan «Auf dem Gleichen I» und der Gestaltungssatzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbeanlagensatzung) entgegenstehende Regelungen getroffen hat. [...]
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