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(12.11.2012) Der Rhein-Hunsrück-Kreis erteilte im September 2012 der Stadt St. Goar eine Befreiung vom Verbot, Veränderungen am Naturdenkmal "Traubeneiche am Marktplatz" in St. Goar vorzunehmen. Mit dieser Entscheidung war die Bürgerinitiative "Pro St. Goar" nicht einverstanden und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. [...]
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