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(27.08.2012) Das Verwaltungsgericht Bremen hat per Eilbeschluss entschieden, dass die Aussetzung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für ein Zwischenlager und eine Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in Bremen-Hemelingen rechtmäßig erfolgt ist (Beschluss vom 23.08.2012, Az.: 5 V 987/12, nicht rechtskräftig). ... [...]
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