ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(28.08.2012) Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat entschieden, dass die Baugenehmigung für den Werbepylon eines bundesweit tätigen Elektronikfachmarktes die Anwohner in ihren Rechten verletzt. Der bereits von der Autobahn aus weit sichtbare Werbepylon besteht aus einer 38 m hohen Säule, ... [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de