Vermietung an Touristen nicht automatisch Wohnungsmangel

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Mietminderung bei konkreten Wohnwertbeeinträchtigungen zulässig

(01.03.2012) "Das Urteil ist richtig. Wir begrüßen die Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass die Vermietung einer Mietwohnung an Touristen nicht automatisch ein Wohnungsmangel ist, dass bei konkreten Wohnwertbeeinträchtigungen die Nachbarn aber natürlich die Miete kürzen können", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DM:emoji_sunglasses:, Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 155/11). "Wichtig ist, dass die Karlsruher Richter nicht an den überspannten Anforderungen beispielsweise der Vorinstanz festhalten und nicht eine übertrieben detaillierte Mängelbeschreibung fordern." [...]

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