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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil über die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs generell eine wichtige Frage des Verjährungsrechts geklärt. Wegen der Verkürzung einiger Verjährungsfristen im Zuge der Schuldrechtsreform war es immer öfter zu Unklarheiten gekommen. Den Richtern zufolge läuft die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger Kenntnis von seinem Anspruch hat.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil über die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs generell eine wichtige Frage des Verjährungsrechts geklärt. Wegen der Verkürzung einiger Verjährungsfristen im Zuge der Schuldrechtsreform war es immer öfter zu Unklarheiten gekommen. Den Richtern zufolge läuft die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger Kenntnis von seinem Anspruch hat.
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