Verglasung von Fenstern und Türen durch Tischler?

Friesenbengel

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Ich hab da mal ne rein rechtliche Frage, wenn es denn eine ist, weil ich mir da nicht sicher bin.

Vor einiger Zeit hab ich mal ein längeres Gespräch mit unserem Maler gehabt, der bei uns beschäftigt ist.

Er ist der Meinung, dass eine Tischlerei bzw. ein Tischler nicht die Erlaubnis hat, Fenster und Türen zu Verglasen, wenn er keinen zusätzlichen Lehrgang dazu besucht hat.

Ich finde das schon merkwürdig. Wer bitte nimmt einen Auftrag für Fenster oder Türen an ohne diese zu verglasen.

Das Selbe verhält sich laut seiner Aussage auch mit mit der fertigen Ausführung, was das Lackieren angeht. Grundierung ja, Endfertigung nur durch das entsprechende Gewerk. Wir haben ja unseren Maler also kümmert uns das nicht.
Trotzdem finde ich es ein wenig merkwürdig, weil ich mich dann frage, warum die meisten Tischlereien eine Spritzkammer mit Lacklager hat.

Aus seinen Aussagen ließe sich doch ableiten, dass eine Tischlerei
a)nur die Hälfte der Arbeit leisten kann ( vor allem was das Lackieren angeht) und
b)die Wirstschaftlichkeit dadurch doch arg beschnitten wird.

Schönen Sonntag
Friesenbengel
 

ölfisch

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Hallo, das findet sich unter:

HwO

§ 1 Abs. 2

das lackieren eines Möbels wird im allgemeinen als nicht wesentliche Tätigkeit aufgefasst.
Das reine neuverglasen, (Kunde: Hilfe ich hab das Fensterglas zerbrochen, bitte tauschen) wird eher als "wesentlicher Teil" der Arbeit in einem anderen Gewerkes nach Anlage A betrachtet.
Beim Bau oder nur Einbau eines Fensterelements wird (bei loser Verglasung) das verglasen als "nicht wesentlicher Teil" aufgefasst.

Hm.. Lehrgang für das Verglasen von Fenstern? Welche HWK bietet das denn an?

PS: Trockenbauer dürfen auch Tapezieren und Wände weißen.

Beste Grüße

M.

PPS: Das anschießen eines Herdes ist für einen Tischler auch nicht erlaubt. Man behauptet die Tätigkeit sein nicht in 3 Monaten erlernbar.
 

Friesenbengel

ww-esche
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Unverständnis macht sich breit

[...]
Hm.. Lehrgang für das Verglasen von Fenstern? Welche HWK bietet das denn an?

PS: Trockenbauer dürfen auch Tapezieren und Wände weißen.

Beste Grüße

M.

PPS: Das anschießen eines Herdes ist für einen Tischler auch nicht erlaubt. Man behauptet die Tätigkeit sein nicht in 3 Monaten erlernbar.

Ich glaube so'n bisschen, dass das ganze Geldschneiderei ist.
Zu der Annahme komme ich weil ich es nicht verstehen kann, dass man (HWK) nicht so felxibel sein kann, dass Gewerksübergreifende Arbeiten nicht oder nur teilweise ausgeübt werden dürfen.
Man könnte ja fast behaupten, dass die Kammern ein geldfressendes, starres Monster ist.

Ich reiß hier wahrscheinlich gerade ne Diskussion los, die sich gewaschen hat.
Aber mal nur als Beispiel in Richtung Holzhandwerk

Warum bauen Zimmerleute Fenster ein und warum bauen manche Tischlereien Treppen wo dies doch ursprünglich Aufgabe des Zimmerers war/ist?

Noch besser: Warum BAUEN einige Zimmereien Fenster, wo noch nicht mal ein Tischler beschäftigt ist.
Ich hab das selber gesehen. Den Namen der Firma nenne ich nicht.
Aber ich fiel aus allen Wolken wie ich das sah

I shake my Kopp von left nach right
 

Friesenbengel

ww-esche
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Ich hab mir den Abschnitt gerade durchgelesen.

Die haben ja einen an der Klatsche.

Ich möchte mal eine trifftige Begründung dafür haben!
 

ölfisch

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Ja, wenn man sich anschaut warum die HWK´s entstanden sind, in welcher Zeit, aus welchen Motiven wundert es mich, dass es Sie überhaupt noch gibt.
Interessante Texte sind da z.B. dhi.zdh.de > D H I-News > Archiv > Das Handwerk braucht eine neue Identität! oder auch http://www.ifh.wiwi.uni-goettingen.de/präsentation/Präsentation N. Schuchhardt.pdf

Oder die Suche nach "einführung großer Befähigungsnachweis" bei Google bringt schöne Ergebnisse. Man achte auf die Jahreszahl und schlägt im Gedächtnis den Geschichtsunterricht der 8. Klasse nach.

Ja feines Vaterland...
Handwerk, deutsches Handwerk über alles...

PS: Gab es hier nie ein "Ich kotze Smiley"?
 

magmog

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guude,

es darf nur das meisterpflichtige handwerk ausgeübtwerden, für das eine zulassung besteht.
handwerkliche tätigkeiten, die im zusammenhang mit der eigentlichen tätigkeit stehen und diesen teil nicht überwiegen, sind zulässig.
für tischler/schreiner also: gelieferte türe verglasen geht, reparaturverlasung an der türe geht nicht, ist glaser arbeit.
gefertigtes möbel lackieren ist ok, angeliefertes möbel nur lackieren geht nicht.

aber: interessiert's wirklich jemanden?
 

Fraggle

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Hallo Friesenbengel,

versuch's nicht zu verstehen. Der Faktor "Besitzstandswahrung" ist dabei wohl viel wichtiger als der Faktor "Sinn und Verstand".

Der Große Befähigungsnachweis soll ja den Verbraucher "schützen(!)" vor Gefahren durch schlecht ausgeführte Arbeiten.

Offensichtlich gibt es da einige wirklich gefährliche Gewerke (Anlage A):
Z.B: Stukkateur, Maler und Lackierer, Glasbläser und (sorry) Tischler.
Da bin ich schon froh, daß die Gesellschaft vor denen geschützt wird.

Aber es gibt natürlich auch noch andere Gewerke, die zum Glück nicht so gefährlich sind (Anlage B, Abschnitt 1):
Z.B. Schneidwerkzeugmechaniker, Estrichleger.

Und wer dafür auch noch zu blöd ist, der sucht sich einen offensichtlich völlig idiotensicheren Beruf aus Abschnitt 2:
Holz- u. Bautenschutzgewerbe, Betonbohrer und -Schneider, Metallsägen-Schärfer, Fahrzeugverwerter.


Ich hoffe, meine Ironie war nicht zu aufdringlich...

Gruß
Dirk
 

ölfisch

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N bisschen falsch...

Naja, etwas überspitzt.

Selbstverständlich kann das "Handwerkerle" gegen einem Obolus von lächerlichen 1200€ die Freiheit verschaffen die Damen und Herren der HWK davon zu überzeugen die Fähigkeiten zu besitzen. Selbstverständlich muss diese Fähigkeit alle 3 Jahre gegen eine weitere "Spende" nachgewiesen werden.

Gemeint ist: "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk"
 
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