Vergabe - Zwingender Ausschluss aller Angebote

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OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2006 - 11 Verg 7/06

Leitsatz:
1. Fehlende Nachweise zur Fachkunde führen ebenso wie fehlende Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zum Ausschluss.
2. Wenn der öffentliche Auftraggeber in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A das Angebot eines Bieters wegen Unvollständigkeit nicht wertet, muss er jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausschließen, die gleichfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden.
3. Gleichwertige Mängel sind anzunehmen, wenn an ihr Vorliegen dieselben rechtlichen Folgen geknüpft werden.
4. Sind Angaben zu den „ausgeführten Betriebsleistungen in den letzten drei Jahren“ gefordert, so ist diese Forderung nicht dahin auszulegen, dass in jedem dieser Jahre derartige Leistungen erbracht sein müssen, sondern es reicht aus, wenn Angaben zu den (irgendwann) in den letzten drei Jahren ausgeführten Betriebsleistungen gemacht wurden.

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