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(11.02.2010) Mit Beschluss vom 29.01.2010 rügte der Sächsische Verfassungsgerichtshof erneut das Verwaltungsgericht Chemnitz wegen überlanger Verfahrenszeiten. Damit sind zwei der insgesamt vier von der Kanzlei Füßer & Kollegen eingereichten Verfassungsbeschwerden wegen zu langer Verfahrenszeiten formal erfolgreich gewesen; rein inhaltlich sogar drei Verfassungsbeschwerden. Angesichts der gerade im Freistaat Sachsen besonders langen Verfahrensdauern will die Kanzlei Füßer & Kollegen auch weiterhin von dem Institut der Verfassungsbeschwerde maßvoll Gebrauch machen. [...]
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