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(05.06.2013) Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten durch eine Satzungsvorschrift des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern wendet, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. [...]
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