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BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZR 123/06
Leitsatz:
Ein Berufungsurteil ist nach § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben, wenn Beweisangebote zu vorgelegten Rechnungen nicht berücksichtigt wurden.
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Ein Berufungsurteil ist nach § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben, wenn Beweisangebote zu vorgelegten Rechnungen nicht berücksichtigt wurden.
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