Urlaub am 24 und 31.12

djjoerg

ww-ahorn
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Hallo Leute.
Ich bräuchte mal eure Erfahrungen, was den Urlaub am 24.12 und 31.12 angeht.
Es muss doch irgendeine Regelung geben, die es genau definiert, ob an diesen Tagen jeweils ein Urlaubstag abgerechnet wird. Es gibt Firmen, die rechnen nur einen halben Tag Urlaub. Wie ist es bei euch. Steht so etwas im Tarifvertrag, und wenn ja, gibt es Quellen, wo man diese Regelung eventuell herunterladen kann??
 

Airborne

ww-robinie
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der 24. ist ein halber Arbeitstag, der 31. ein Feiertag. Das ist so. Wenn die Firma den 24. frei gibt ist das eine nette Sache - aber Sache der Firmenleitung.

Gruß
Torsten
 

Homer

ww-esche
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Hallo,

Bei mir war es noch nie anders.

Für 24. + 31. wurde insgesammt 1 Urlaubstag abgezogen und 1er bezahlt.

MfG Homer
 

magmog

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guude,

ganz einfach ist die sache nicht, denn wenn kein tarifvertag zutrift gilt folgendes:


muss ich an Heiligabend (24.12.) / Silvester (31.12.) auch Urlaub nehmen?
Grundregel: Ja.

Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.

Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)

Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94

Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln.
Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.

BAG: Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf anteilige Freistellung.

Quelle: Urlaub - Lexikon Arbeitsrecht: Urlaubsrecht

schönen urlaub! justus.
 

undertaker112

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Das ist von Tarifvertrag zu Tarifvertrag anders !

Manteltarifvertrag für das Tischlerhandwerk im nordwestdeutschen Raum vom 01.04.08 :

64. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Als Urlaubstage gelten alle Wochentage mit Ausnahme der Sonnabende, Sonntage, entgeltfortzahlungspflichtige Feiertage und des 24. Dezember.

Also bei uns ist der 24. ein bezahlter Tag und Silvester Urlaub - also 2 Tage frei für einen Urlaubstag !!!

Ulf
 

khm

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Hallo,

ist eine Sache des Tarifvertrages,
bei uns im Saarland ganz klar geregelt,
beides Arbeitsttage

schöne Feiertage.

Karl-h.
 

khm

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Hallo Thomas,
und wie legt ihr Lohn, Arbeitszeit oder Anzahl der Urlaubstage fest ??

gruss au dem Hochwald und schöne Feiertage.

karl-h.
 

Tischler-Kalle

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Huhu,

hmmmm, ganz ehrlich habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, ob, wann oder wie die Tage berechnet werden. Seit ein paar Jahren iss mir datt eh Wurscht. Interessant finde ich die Diskussion aber doch!
Dass der 31. Dezember kein Feiertag ist, sollte doch klar sein, oder nicht. Der 1. Januar ist ein Feiertag.

Die Geschäfte haben doch aber an diesen Tagen immer nur einen halben Tag geöffnet, oder irre ich mich da?
 

undertaker112

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Ob der Tarifvertag eingehalten wird oder nicht steht doch auf einem ganz andern Blatt - es ist dort nur zu 100 % geregelt

Ulf
 

Ekahard

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Hallo Thomas,
und wie legt ihr Lohn, Arbeitszeit oder Anzahl der Urlaubstage fest ??

gruss au dem Hochwald und schöne Feiertage.

karl-h.

Hallo Karl-h
Die Arbeitszeiten,Lohn und Urlaubstage werden bei uns individuell mit dem Arbeitnehmer ausgehandelt und im Arbeitsvertrag festgehalten. Dabei wird darauf geachtet das der Ortsübliche Lohn eingehalten wird.
Im Moment ist es doch eher so, dass gute Arbeinehmer auch gutes Geld verlangen können, denn die Auswahl ist nicht groß. Dadurch ist die ganze Tarif geschichte so oder so über. Außerdem ist mir ein Tarifvertrag zu allgemein gehalten. Wie soll ich hier im Norden mit den Löhnen im Süden mithalten??

By the way. Auf Grund dieses Treats bekommen meine Jungs einen Urlaubstag mehr, weil ich jetzt doch jeweils einen halben Tag anrechne.

Gruß Jürgen
 

khm

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Im Moment ist es doch eher so, dass gute Arbeinehmer auch gutes Geld verlangen können, denn die Auswahl ist nicht groß. Dadurch ist die ganze Tarif geschichte so oder so über. Außerdem ist mir ein Tarifvertrag zu allgemein gehalten. Wie soll ich hier im Norden mit den Löhnen im Süden mithalten??

Hallo Jüregn,

hier gebe ich dir vollkommen recht,

aber dies ist eine andere Diskussion, von wegen Ausbildung und so oder das veränderte Tätigkeitsfeld eines Schreiners/Tischlers, aber die will ich hier nicht aufmachen.

Die Tarifverträge werden jedoch jeweils in den Bundesländern ausgehandelt.

gruss

karl-h.
 

Ekahard

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Ups da kannst du mal sehen wie genau ich mich mit Tarifverträgen beschäftige. Das wusste ich nicht :emoji_frowning2::emoji_frowning2:

Aber wie gesagt wir regeln das mit jedem einzeln.
 
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