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Das OLG Schleswig hat in seinem Urteil vom 22.12.2005 entschieden, dass Begleitschreiben, die der Auftragnehmer seinem Angebot beifügt und die Vertragsbestandteil werden, das Leistungssoll aus dem Vertrag mitbestimmen. Eine Einbeziehung in den Vertrag liegt vor, wenn der Auftraggeber diesem Angebotsbegleitschreiben nicht widerspricht und das Angebot so annimmt. In dem Begleitschreiben sollen die Annahmen des Auftragnehmers, die bestimmend für seine Kalkulation waren, im einzelnen dargelegt und begründet werden.
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Das OLG Schleswig hat in seinem Urteil vom 22.12.2005 entschieden, dass Begleitschreiben, die der Auftragnehmer seinem Angebot beifügt und die Vertragsbestandteil werden, das Leistungssoll aus dem Vertrag mitbestimmen. Eine Einbeziehung in den Vertrag liegt vor, wenn der Auftraggeber diesem Angebotsbegleitschreiben nicht widerspricht und das Angebot so annimmt. In dem Begleitschreiben sollen die Annahmen des Auftragnehmers, die bestimmend für seine Kalkulation waren, im einzelnen dargelegt und begründet werden.
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