Ungewöhnlicher Farbzustand der Wohnung bei Rückgabe: Schadensersatz?

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(01.03.2012) Solange ein Mieter seine Wohnung bewohnt, also während der Vertragslaufzeit, gesteht ihm die Rechtsprechung bei der Farbgestaltung der Wände große Freiheiten zu. Auch außergewöhnliche Lösungen sind erlaubt, denn schließlich handelt es sich ja um das persönliche Umfeld, um die Privatsphäre der Betroffenen. Etwas anders sieht es beim Auszug aus einer Mietwohnung aus. [...]

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