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Die gesetzliche Unfallversicherung muss unter Umständen auch bei einer Sportverletzung zahlen, die sich ein Arbeitnehmer bei einem vom Betrieb organisierten Fußballspiel zugezogen hat. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Urteil v. 10. Mai 2007, Az.: S 1 U 4348/06).
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Die gesetzliche Unfallversicherung muss unter Umständen auch bei einer Sportverletzung zahlen, die sich ein Arbeitnehmer bei einem vom Betrieb organisierten Fußballspiel zugezogen hat. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Urteil v. 10. Mai 2007, Az.: S 1 U 4348/06).
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