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(20.12.2012) Das Bundeskabinett hat die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen. Der Regierungsentwurf verbessert jedoch nicht die Situation für Handwerker im Gewährleistungsfall gegenüber ihren Zulieferern. Nicht diejenigen, die einen Mangel zu verantworten haben, müssen nach dem Entwurf die Konsequenzen und damit auch die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen, ... [...]
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