Umsatzsteuervorauszahlung: So senken Planungsbüros die Steuerlast für 2009

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(04.01.2010) Architektur- und Ingenieurbüros, die ihr steuerpflichtiges Einkommen mittels der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach §4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz berechnen, können mit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Januar 2010 noch die Steuerlast 2009 senken. Voraussetzung: Sie widerrufen eine eventuell vorliegende Einzugsermächtigung beim Finanzamt für den Monat Januar 2010 und zahlen die Steuer bis zum 10. Januar. Tun sie das nicht, gilt die Vorauszahlung für Januar 2010 als Betriebsausgabe des Steuerjahrs 2010. Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Ingenieure& Architekten" hin. [...]

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