Umsatzsteuererstattung für in Östereich gekauftes Werkzeug

Bastelheiko

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Moin Forum,

kennt sich jemand damit aus? Vielleicht aus dem grenznahen Raum?

Ich wollte gerne Werkzeug bzw. Verbrauchsmaterial in Östereich kaufen. Ist es in der Praxis unkompliziert, die Umsatzsteuer wieder zu bekommen?
Oder lohnt sich der Aufwand nicht für 200-300 €?

VG Heiko
 

teluke

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Hast Du eine UID?
wenn ja kannst Du doch MWSt. frei kaufen wenn nicht dann nicht.
Die Zeiten wo man sich als Privatkäufer MWSt. erstatten lassen konnte sind schon laaaaaaange vorbei.
 

Bastelheiko

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Wahrscheinlich müsste ich eine beantragen. Für Rechnungen in D braucht man ja keine.
Bin seit 97 Freiberufler und brauchte nie eine.
Vielleicht ist es ja ganz einfach.
 

FredT

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Ist die Frage, bei welchem Steuerunterschied sich das so lohnt, und ob das Ansetzen als Betriebsmaterial nicht ohnehin in der Steuererklärung bzw in der Buchführung erfolgt
 

Ernstl

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@Bastelheiko

Hallo!

Das Einkaufen mit UID jn der ganzen EU ja. Aber mit dieser wird deine Buchhaltung komplizierter. Mit UID wirst du selbst Umsatzsteuerpflichtig. Wenn du seit 1997 nie in Gefahr geraten bist, die geltende Umsatzgrenze für Kleinunternehmer zu überschreiten, meine ich solltest du es nicht machen. Mit UID müsstest du teurer werden, um das gleiche zu verdienen. Du läufst damit jedoch in Gefahr, Stammkunden zu verlieren und dadurch Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Wettbewerbsvorteil dürfte für dich eine UID nicht sein.

Lg
Ernstl
 

kberg10

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Um was in der Welt sollte es sich handeln das es in Deutschen Landen nicht zu kaufen gäbe?
 

Bastelheiko

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Da ich schon viele Jahre umsatzsteuerpflichtig bin und mich mit Hilfe eines Buchhalters hinsichtlich Buchhaltung weitergebildet habe, schätze ich mal über´n Daumen, dass sich der ganze Aufwand nicht lohnt. Auch wegen den Mindestpauschalen die überschritten werden müssen.
Vielen Dank für die Antworten!

Um was in der Welt sollte es sich handeln das es in Deutschen Landen nicht zu kaufen gäbe?

In diesem Fall handelt es sich um ein Bodenführungssystem für eine Renovierfräse, das ich für 150 € günstiger bekomme als bei autorisierten Festool-Händlern. Dazu würde ich für einen kompletten Werkzeugkopf 200 € weniger zahlen. Habe extra bei dem Händler angerufen um sicher zu sein das der sich nicht geirrt hat. Für einen zeitlichen Aufwand von 2-3 Stunden ca .300 € netto zu sparen ist für mich immer interessant. Und macht sogar Spass.
Und sofort kam mir der Gedanke, gleich 10 zu kaufen... Nur wäre ich dann ein Händler und müsste nebenbei Kassenbuch führen mit allen anderen Nachteilen wie Gewährleistung und einem Zeitaufwand der sich nicht genügend auszahlt
Waren übrigens die einzigen Produkt zu einem unschlagbaren Preis. Alles andere kostet überall das gleiche.
 

Bastelheiko

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Ist die Frage, bei welchem Steuerunterschied sich das so lohnt, und ob das Ansetzen als Betriebsmaterial nicht ohnehin in der Steuererklärung bzw in der Buchführung erfolgt
In diesem Fall wäre es - sofern richtig deklariert- eine generelle Einsparung in Höhe der österreichischen Umsatzsteuer.
 

FredT

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Ja und wie steht es mit der deutschen Umsatzsteuer? Um die kommst du wohl auch nicht herum; also was wäre die Differenz?
 

Besserwisser

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Natürlich muss man als deutscher Unternehmer keine USt in D abführen. Das ist ja der Witz.
 

axelmichael

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Hallo zusammen,
da das hier der Profibereich ist, gehe ich davon aus, daß Bastelheiko Unternehmer ist.
Dann funktioniert das Ganze so: Bastelheiko gibt dem österreichischen Lieferanten seine Umsatzsteuer-ID-Nummer.
Der Österreicher hat dann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Bastelheiko muß dann einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Wenn er umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer ist, hat er aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb wieder den Vorsteuerabzug.
Er erwirbt also das Produkt zum Nettopreis wie wenn er es in Deutschland kaufen würde. Ist Bastelheiko Kleinunternehmer, hat er keinen Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb. Er spart aber trotzem die Differenz zwischen den 20% österreichischer Umsatzsteuer und den 19% bzw derzeit 16% deutscher Umsatzsteuer.
 

Bastelheiko

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Hallo zusammen,
da das hier der Profibereich ist, gehe ich davon aus, daß Bastelheiko Unternehmer ist.
Dann funktioniert das Ganze so: Bastelheiko gibt dem österreichischen Lieferanten seine Umsatzsteuer-ID-Nummer.
Der Österreicher hat dann eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Bastelheiko muß dann einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Wenn er umsatzsteuerlicher Regelbesteuerer ist, hat er aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb wieder den Vorsteuerabzug.
Er erwirbt also das Produkt zum Nettopreis wie wenn er es in Deutschland kaufen würde. Ist Bastelheiko Kleinunternehmer, hat er keinen Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb. Er spart aber trotzem die Differenz zwischen den 20% österreichischer Umsatzsteuer und den 19% bzw derzeit 16% deutscher Umsatzsteuer.

Viel besser hätte es ein Steuerberater auch nicht ausdrücken können.
Meinen bescheuerten Nick hier bereue ich inzwischen hin und wieder. Der gibt immer wieder Anlass zu Mißverständnissen.
Er hat ja schon gekauft und bezahlt ...
Habe ich bis jetzt noch nicht.

Vielen Dank für die Antworten!
 

Besserwisser

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Sorry, hatte ich falsch verstanden.
Dann einfacher innergemeinschaftlicher Erwerb netto über Steuer ID. Erhöht auch die Liquidität, mache ich als Grenzbewohner schon mal öfters.
 

benben

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Dann einfacher innergemeinschaftlicher Erwerb netto über Steuer ID. Erhöht auch die Liquidität, mache ich als Grenzbewohner schon mal öfters.

Bei mir ist immer andersrum. Senkt die Liquidität, bzw richtiger wäre zu sagen, erhöht meine Liquidität nicht.
Händler halt.

Gruss
Ben
 
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