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(10.12.2012) Auch wenn ein chronisch kranker Mensch erst etliche Jahre nach Ausbruch einer Krankheit bauliche Veränderungen an seiner Immobilie vornimmt, können die Ausgaben nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS steuerlich noch als außergewöhnliche Belastung gewertet werden. Denn bei einer schleichenden Entwicklung der Behinderung ist es nicht möglich, allzu starre zeitliche Grenzen zu ziehen. [...]
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