Toleranzmaße bei Türen

Mille1404

ww-esche
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Hallo Kollegen,

ich habe folgendes Problem beim Kunden:

Der Kunde ist überpingelich und fordert zum 2. mal eine Nachbesserung.
Es geht dabei um die Montage einer Wohnungseinganstür.

Hier hat der Kunde eine Wasserwaage auf das Futter gelegt und stellt fest, dass die Zarge nicht in Waage montiert ist und ca. 1 mm auf eine 86er Tür unterschied Links / Rechts hat.
Dies liegt natürlich vollkommen im Tolleranzbereich.

Da es sich wohl um eine Neverending Story handelt und er schon schriftlich mit rechtlichen Schritten droht, brauche ich eure Hilfe.

Kann mir einer sagen wo genau ich diese Tolleranzen Regelung finde?
Und hat diese vielleicht jemand um mir die zukommen zu lassen?

Das wäre super.
Vielen Dank.
Gruß
Marcel
 

Holzmagnet

ww-birnbaum
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Sagt das nur seine Wasserwaage oder deine auch? Ich hab schonmal einen älteren herren auf der Baustelle gesehen, der rannte den Kollegen mit einer Sperrholz DDR Wasserwaage hinterher, die in jede Richtung etwas anderes anzeigte.

Danke für den Link, mein Virenprogramm hat 5mal angeschlagen bis die Seite geladen war und von Türen steht da auch nichts. Ich hoffe es liegt nicht an mir.

Edit: Nach langer Sucher gerade das hier gefunden. Gibts dazu keine DIN Norm?

FAQ - Türen allgemein | TSH Systeme GmbH

"Einen 100%igen lotrechten Einbau gibt es nicht. Allein die Toleranzen unterscheidlicher Wasserwaagen führen ggf. zu unterschiedlichen Meßergebnissen. Als Toleranz gilt in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage von Fenster (TR 20) ein Maß von 1,5 mm pro Meter, wobei die maximale Toleranz auf 3 mm festgelegt ist. Folglich darf eine 2 Meter hohe Tür bis zu 3 mm aus dem Lot montiert sein - eine höhere Tür darf ebenfalls max. 3 mm aus dem Lot montiert sein."
 

SteffenH

ww-robinie
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Wasserwaagen haben doch sowieso schon eine Toleranz von bis zu 1mm/Meter. Wenn die Tür einwandfrei funktioniert, gibt es keinen Grund zur Reklamation. Ausserdem interessiert die Oberkante des Futters nicht, sondern der Falz. Da kann es fertigungsbedingt schon mal kleine Unterschiede geben.
 

Mille1404

ww-esche
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Hallo,

auch meine Waage sagt, dass es 1 mm ist. Auch wenn ich die Waage drehe.
Ich sehe das auch nicht als kritisch an. Aber der Kunde.

Er ist einfach schwierig. Da gab es auch noch ein paar weitere Dinge (Schall Ex ist ihm zu laut, Seitliche Fuge zur Wand, Tür lotrecht, wand nicht, also unten 3 mm Fuge sei zu viel. 7 mm sind erlaubt...)

Ich brauche das ganze einfach irgendwie schriftlich um es ihm belegen zu können.
DIN 18101 regelt ja schon einiges. Leider habe ich diese DIN nicht. Hat die jemand und kann da vielleicht mal nachschauen?

Danke !
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Hallo Marcel

bei solchen Kunden nützt auch das Vorlegen
der Din recht wenig, da läßt sich zuviel raus
interpretieren.

Lass dir vom ifz-Rosenheim die Einbaukriterien
für Bauteile schicken, kostet ca. 10 Euro und leg
sie dem Haderer einfach vor. Solch ein Teil schaut
hübsch wichtig aus und vielleicht hilft es.

Die Arbeitsunterlage läßt sich auch als PDF laden,
die Vervielfältigung ist aber natürlich untersagt,
Steht bei der Teilnorm 18101 unter real.-online,
da schlägt bestimmt kein Virenschutz Alarm:emoji_grin:

Gruss Harald
 

Mille1404

ww-esche
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Hallo Marcel

bei solchen Kunden nützt auch das Vorlegen
der Din recht wenig, da läßt sich zuviel raus
interpretieren.

Hallo Harald,

leider ist es genau das Problem. Alles andere wird auch nichts nützen.
Jegliche Nachbesserung wird damit enden, dass etwas anderes gefunden wird oder dann immernoch Beanstandungen sind. Gut, dass man solche Kunden nur sehr sehr selten hat.

Der Tip mit dem IFT Auszug ist auch nicht schlecht. Leider steht dort auch nur das aufrechte Maß drin, nicht jedoch das Waagerechte.
Im Lot steht die Tür zu 100 %....

Naja ich schaue auch nochmal weiter.
Vielen Dank .
 

ölfisch

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Ganz ehrlich,

ich würde nach Ablauf der Zahlungsfrist zu einem Fach-Anwalt gehen.
All das was er (der Anwalt) macht bekommt er bezahlt, wenn es zu Deinen Gunsten ausgeht bekommt er das von Deinem Kunden bezahlt.

Alles das was Du an "Nachbesserungen" machst, machst Du gratis. Das Rumgesuche hier im Forum und die Rosenheimanfrage machst Du ebenfalls für Deinen Kunden gratis.
Wenn man das zusammenrechnet (Stundenlohn) kommt man schnell auf die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt. Zahlt der Kunde trotz Deiner Bemühungen nicht, obwohl Du noch 3x mal da warst, sprechen wir hier wahrscheinlich von über einen Verlust von dem man ein Gutachten, einen Anwalt und ein gerichtliches Mahnverfahren betreiben kann.

Wenn Du nach bestem Wissen und Gewissen und zusätzlich mit Deiner hoffentlich vorhandenen Fachkenntnis gearbeitet hast - geh zu einem Anwalt belaste Dich nicht mit solch einen "Mist".

Falls Du Innungsmitglied bist kann Dir auch dort geholfen werden.


Gruß M.
 

ölfisch

ww-robinie
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Sorry, das hatte ich wohl überlesen. :eek:

...Da es sich wohl um eine Neverending Story handelt und er schon schriftlich mit rechtlichen Schritten droht, brauche ich eure Hilfe...

Ich rate Dir sofort zu einem Anwalt zu gehen!
Und persönlich Dich nicht mehr zu äußern, gar nicht.

Solchen Menschen muss man sofort die rote Karte zeigen!
 

Mille1404

ww-esche
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Hallo Ölfisch,

da gebe ich dir recht.
Habe auch schon mit meinem Anwalt gesprochen.
Ich habe ja auch eine Rechtschutzversicherung.
Alles kein Problem.

Aber ich versuche das immer gern eben selber. Wenn es im ersten Anlauf nicht klappt, dann gehe ich zum Anwalt.
Meistens ist es aber mit dem ersten Schreiben schon erledigt und dann ist gut.

Ansonsten muss ich wieder Termine machen mit dem Anwalt und dann geht deutlich mehr Zeit verloren als wenn ich zwischendurch ein Schreiben aufsetze oder im Forum schreibe.

Meine Auftragsbücher sind so extrem voll, dass ich bis Weihnachten keine Termine mehr annehmen kann. Da fehlt mir noch, dass ich Termine absagen muss um einen Termin beim Anwalt wahrnehmen zu können :emoji_wink:
Und Büroarbeit will ja auch noch gemacht werden...

Gruß
Marcel
 

Sägenbremser

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Köln
Verstehe das jetzt zwar nicht mehr so ganz,
aber ein Auftrag ist für mich erst beendet wenn
alle Seiten im Rahmen der Möglichkeiten zufrieden
sind, ich das Geld auf dem Konto habe und auch
der Nachbar noch einen Auftrag an mich vergibt.

Jede andere Abwicklung ist eindeutig nur negativ
und spült unnützes Geld in die Taschen von Leuten
die dem Handwerker zumeistens nur schaden wollen.
Wir haben hier dafür den netten Begriff geprägt der
sich heute einfach "Kölsches Bauen" nennt:rolleyes:

Wenn du knappe 3mm auf 2lfm. eingehalten hast, ist
es eigentlich gleichgültig ob das jetzt senk/waagerecht
gemessen wird. Damit bist du im Toleranzfeld von den
genannten Bauteilen. Da es sich ja scheinbar auch noch
um ein schalldämmendes Bauteil handelt, ist einhängen
und ausrichten nach dem Türblatt eigentlich Pflicht. Da
sind kleine Abweichungen um die einwandfreie Funktion
der Dichtungsebenen gewährleisten zu können normal.
Zur nicht befriedigenden Funktion des Schall-ex hoffe ich
für dich das die anschlagseitigen Maueranschlüsse mit dem
dafür vorgesehen Kompriband ausgestattet worden sind.
Wenn schon erhöhter Schallschutz erwartet worden ist,
muß die Einbausituation auch wirklich so ausgeführt sein.

Wenn das alles nicht fruchtet, frag einfach mal was er dir
für die Arbeit zahlen möchte, ist quasi die Gretchenfrage
und sorge dafür das möglichst viele Nachbarn dabei sind.
Sei grosszügig und schlag den entgangenen Ertrag beim
nächsten Auftrag einfach beim Angebot drauf. Was folgt
ist zwar ein wenig wie Reise nach Jerusalem, aber in der
Endabrechnung bleibst du dabei immer Sieger.

Gruss Harald
 

predatorklein

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Moin

Falls Du Innungsmitglied bist kann Dir auch dort geholfen werden.

Haben wir auch gemacht als wir mal Probs beim Türeneinbau hatten.

Der Kunde war auch überpingelig , der meinte mit den neuen Türen würde alles in seiner alten Bude in neuem Glanz erstrahlen :emoji_wink:

Der bekam von der Innung Infos zu den erlaubten Toleranzen und zudem die Aktenzeichen einiger Referenzurteile in ähnlichen Fällen.
Und schon war die Sache aus der Welt.

Habe auch schon mit meinem Anwalt gesprochen.
Ich habe ja auch eine Rechtschutzversicherung.
Alles kein Problem.

Und die gilt auch gewerblich ?

Wenn ja vorher schriftlich bestätigen lassen bis zu welcher Instanz die mitspielen :emoji_stuck_out_tongue:

Gruß
 
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