Tipps Gewerbeanmeldung

Fireblade51

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Hallo,
vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen :emoji_slight_smile:
Ich habe schon im Netz gesucht und auch schon die § durchforstet, aber so richtig zufrieden bin ich noch nicht.

Ich möchte ein Gewerbe anmelden und dies dann als sog. Kleinunternehmer betreiben.
Dort möchte ich ab und an Holzspielzeug herstellen und verkaufen.
Ich schätze meinen jährlichen Umsatz auf MAXIMAL 1000€ ein.

Mit geht es in erster Linie daraum, dass das Gewerbe angemeldet ist, wodruch ich bei Händlern usw. kaufen kann, die nur an Gewerbe verkaufen.

Hauptberuflich bin ich Beamter und da möchte ich vorsorgen, damit ich da keine Probleme mit dem Nebenerwerb bekomme, da ich diesen angeben und genehmigen lassen muss.
Ich wohne in Rheinland-Pfalz.

Nun meine Frage:
Muss ich damit rechnen HWK und BG Beiträge zahlen zu müssen?
Falls ja, kann ich was anderes (auch passendes natürlich) Gewerbe anmelden, auf das dies nicht zutrifft?

Vielleicht hat ja einer selbst ein Kleinunternehmen in der Art angemeldet.

Ich freu mich auf Eure Antworten.

Gruß
Fireblade
 

gepi

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Hallo,

wenn nicht die HWK, dann kommt die IHK (in NRW, je nach Gewerbe). Bei der IHK kann (konnte) man sich bei kleinen Umsätzen vom Beitrag befreien lassen.
 

predatorklein

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Moin

Ansprechpartner sind die Handwerkskammer,die Innung,der Steuerberater,der Rechtsanwalt und das Gewerbeamt.

Und so einfach Holzspielzeug ( legal ) verkaufen ist nicht,laß dich vom RA mal über deine Haftung aufklären :emoji_wink:
Wir sollten das mal als Subunternehmer für einen Großbetrieb machen,bei den Auflagen die gemacht wurden sind wir schnell von abgekommen :emoji_open_mouth:

Gruß
 

uli2003

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Dann bist du wohl HWK-pflichtig da du ein Gewerbe nach Anlage B HWO anmelden würdest.

Bei der HWK gibt es keinen Freibetrag auf den Grundbeitrag, bei der Handelskammer so um die 5.000 Euro.

Grüße
Uli
 

Holz-Fritze

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Mit geht es in erster Linie daraum, dass das Gewerbe angemeldet ist, wodruch ich bei Händlern usw. kaufen kann, die nur an Gewerbe verkaufen.

Dann melde für ein Jahr ein Gewerbe an, dann bist du bei den Händlern registriert, melde bei denen nur Barzahlung an. Danach interessiert das keinen mehr.

Was bist Du von der Ausbildung?
 

schmimax

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Ich kenn mich zwar nicht wirklich aus, aber es könnte eine Möglichkeit sein, es als Kunstgewerbe anzumelden. Dann sollte es keine Verpflichtungen in Richtung IHK, BG usw. geben.
MfG
 

SteffenH

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Ich kenn mich zwar nicht wirklich aus, aber es könnte eine Möglichkeit sein, es als Kunstgewerbe anzumelden. Dann sollte es keine Verpflichtungen in Richtung IHK, BG usw. geben.
MfG

BG sowieso nicht. IHK oder HWK. Mindestbeitrag HWK irgendwas zwischen 100 und 150€ im Jahr.
Oder als freier Künstler, aber dann hat man keine Gewerbeanmeldung für die Lieferanten.
 

Sägenbremser

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Hallo Fireblade

so ganz verstehe ich deine Beweggründe nicht.
Bei 1000Euro Jahresumsatz wäre das Volumen
deiner Einkäufe in der Gegend von 3-400 Euro.
Dafür eine Gewerbeanmeldung?

Deine Kosten/Investitionen steuerlich geltend
machen zu wollen, halte ich für gefährlich. Da
sind schon viele mit auf die Nase gefallen. Wenn
dir auf Grund des fehlenden Ertrags, Liebhaberei
unterstellt wird, darfst du einiges zurück zahlen.

Das du einen angemeldeten Nebenerwerb auch
noch deinem Dienstherrn melden must, ist ja
auch nicht gerade förderlich finde ich. Kenne mich
mit Beamtenrecht aber wirklich nicht aus.

Eventuell könnte dir der Reisegewerbeschein
beim Verkauf etwas helfen.

Gruss, Harald
 

WinfriedM

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Idee: Du meldest ein Gewerbe über "Handel mit Kinderspielzeug" an. In diesem Sinne handelst du nur mit Waren. Du kaufst Waren ein und verkaufst Waren. Die Veredelung ist nicht Teil dieses Gewerbes, das machst du als Künstler. Oder deine Frau ehrenamtlich.

Bei all solchen Ideen müsstest du einen Profi mal checken lassen, ob das geht. Es geht im Grunde darum, im Dschungel der Möglichkeiten einen offiziell gangbaren Weg zu finden.
 

uli2003

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...was ihn/sie aber nicht von den Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung entbindet.
Kann man sicher selbst machen, wenn man sich an der Richtlinie 2009/48/EG orientiert, und die entsprechenden Konformitätserklärungen erstellt.

Grüße
Uli
 

steigerwälder

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z.b. die Firma würth, wobei die nichts führt, was sich nicht auch woanders billiger beschaffen läst.
auch das Thema einkaufskonditionen kann man vergessen, die preise bzw. Produkte kriegt man identisch im netz (mehr oder weniger).
 

SteffenH

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Also ich und auch einige Kollegen bestellen diverse Sachen mittlerweile bei normalen Händlern u.a. bei ebay. Und bei Würth hole ich nur Schrauben, und selbst die kriegt man woanders auch, teilweise zu besseren Konditionen als als Kleinkunde bei Würth.
 

sebastian69

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Ich würde das so machen wie Winfried das vorschlägt, Kleingewerbe Internethandel z. B.
Das dumme ist nur, wenn man CE konform herstellen möchte/ muß. Deutsche Bürokratie.
Mehrwertsteuer muß unter 12000 / Jahr eh nicht ausgewiesen werden. In dem Fall würde ich mir überlegen, ob du wirklich Maschinenkäufe verrechnen solltest.
Kannst ja trotzdem Mschinenstunden berechnen.

Aber trotzdem alles peinlich genau aufheben.
 

lesepirat

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Fireblade, ich war vor einiger Zeit in genau der selben Situation. Nur wollte ich das Ganze einfach "wasserfest" haben, Einkaufsmöglichkeiten spielten da keine Rolle. Ich habs gelassen, zuviel Bürokratie. Wenn du einen gangbaren Weg gefunden hast, bin ich ganz Ohr! LG
 

uli2003

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Mehrwertsteuer muß unter 12000 / Jahr eh nicht ausgewiesen werden. In dem Fall würde ich mir überlegen, ob du wirklich Maschinenkäufe verrechnen solltest.
Kannst ja trotzdem Mschinenstunden berechnen.

???

Umsatzsteuer muss immer ausgewiesen und abgeführt werden. Es sei denn, man wendet die Kleinunternehmerregelung (bis 17500 EUR) an. Dann darf aber auch keine Vorsteuer von Materialien oder Maschinen in Abzug gebracht werden.

Ich denke der TE möchte einfach nur bei Würth, Häfele & Co. einkaufen.

Grüße
Uli
 

Holz-Fritze

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Ich würde das so machen wie Winfried das vorschlägt, Kleingewerbe Internethandel z. B.
Das dumme ist nur, wenn man CE konform herstellen möchte/ muß. Deutsche Bürokratie.
Mehrwertsteuer muß unter 12000 / Jahr eh nicht ausgewiesen werden. In dem Fall würde ich mir überlegen, ob du wirklich Maschinenkäufe verrechnen solltest.
Kannst ja trotzdem Mschinenstunden berechnen.

Aber trotzdem alles peinlich genau aufheben.

Nun ja CE ist ja eine Selbsterklärung. Gefährlich wirds nur bei Schadensfällen. Dann wäre es besser eine GmbH zu gründen.

Aber auch CE konform etwas herzustellen, ist kein Hexenwerk. Die entsprechende Norm sollte man dann kaufen und gründlich durcharbeiten. Bei Farben usw. die Hersteller Zertifikate besorgen und aufheben..... Wichtig ist alles zu dokumentieren, damit Dir keiner Fahrlässigkeit vorwerfen kann.
 

Fireblade51

ww-fichte
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Dank für eure Antworten.
Ich werde mir das ganze nochmal überlegen.

Aber es geht mir nicht HAUPTSÄCHLICH darum bei Großhändlern zu kaufen,da
man in meiner ländllichen Region auch als Privatperson beim Holzhändler zu guten Preisen kaufen kann :emoji_slight_smile:
 

Gast aus Belgien

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Ich werde mir das ganze nochmal überlegen.

Aber es geht mir nicht HAUPTSÄCHLICH darum bei Großhändlern zu kaufen,da
man in meiner ländllichen Region auch als Privatperson beim Holzhändler zu guten Preisen kaufen kann :emoji_slight_smile:
Das steht jetzt aber im schrillen Gegensatz zu Deiner Aussage im Eingangspost:
Mit geht es in erster Linie daraum, dass das Gewerbe angemeldet ist, wodruch ich bei Händlern usw. kaufen kann, die nur an Gewerbe verkaufen.


Bei dem maximalem Umsatz hatte ich mir dieselbe Frage wie mein Namensvetter gestellt. Es kann Dir sogar noch passieren dass Du, wenn Dein geschätzter Umsatz zu klein ist, Dir das FA sogar gar keine UStNr gibt und dann bringt Dir das Ganze sowieso nichts.
Meine Erfahrung darüber stammt noch aus den 80ern, da wurde mir vom FA für ein Kleingewerbe im Handel von Kfz-Zubehörteilen die UStNr geweigert da ich meinen geschätzten Umsatz zu niedrig angesetzt hatte, kann sich inzwischen ja aber auch verändert haben.
 

magmog

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Ich werde mir das ganze nochmal überlegen.

Aber es geht mir nicht HAUPTSÄCHLICH darum bei Großhändlern zu kaufen,da
man in meiner ländllichen Region auch als Privatperson beim Holzhändler zu guten Preisen kaufen kann :emoji_slight_smile:



Worum geht's denn dann in der Hauptsache?

Auch Pu-Leim kann auch der Private kaufen, der Händler muß nur Personal mit Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV haben. Ist das gleiche wie z.B. bei Pflanzenschutzmitteln.
 

Pimpinella

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Hi

Werde Landwirt, da beliefern dich fast alle Handwerks Großhändler. Du hast dann allerdings die dazugehörige Bürokratie am Hals.

Gruß, Frank
 

Fireblade51

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Mir ging es darum, dass ich keine Probleme bekommen, wenn ich mal etwas selbst
hergestelltes verkaufen möchte.

Aber ich lass es erstmal ruhen und überlege mir was.

Danke für eure Antworten
 

Sägenbremser

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Guten Abend Fireblade

das hast du aber leider in deiner Eingangsfrage
etwas anders dargestellt. Auf diese Frage ist dir
hier nach bestem Wissen geantwortet worden.

Habe nun wirklich einigen drechselnden Freunden
mal auf Weihnachtsmärkten über die Schulter ge-
schaut. Eine CE- Konformitätserklärung habe ich da
auf kaum einem Verkaufsstand gesehen. Denke das
wäre auch bald das Ende der lieb gewonnenen Märkte.

Was immer du vor haben solltest, im freien Handeln
gibt es Weichzonen, Duldungen und eventuell auch
eine Form der Toleranz.

Ob sich das jetzt mit der Sicherheit deines Arbeitsstatues
decken könnte, kann ich nicht beurteilen. Bleiben täte,
daß du um etwas zu verkaufen, eine wie immer geartete
Zulassung bekommen müsstest. Dies wäre eine Reisegewerbe-
bescheinigung. Kostet, glaube ich, 20 Euro beim Ordnungsamt.

Damit sollte es jetzt auch gut sein, zumindestens von meiner
Seite ist es das. Gruss, Harald
 
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