TG-Stellplatz darf grundsätzlich nur zum Abstellen von Autos genutzt werden!

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(19.02.2013) Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden. Der Fall: Ein Münchner Ehepaar hatte eine Wohnung gemietet, zu der auch ein Tiefgaragenstellplatz gehörte. Anfang 2011 stellte die Vermieterin fest, dass ihre Mieter auf dem Tiefgaragenstellplatz Kartons und Plastikmaterial lagerten. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten