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(03.04.2013) Am 10.04.2013 verhandelt der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat zu der Frage, ob eine nachträgliche Bürgschaft, d. h. Gestellung nach Mietvertragsschluss, als Mietsicherheit entgegen § 551 Abs. 1 BGB eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus begründen kann. [...]
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