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Wer eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt oder Bundeszentralamt für Steuern anfordert, muss zahlen. Entsprechende Anträge auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, die nach dem 18. Dezember 2006 gestellt wurden, sind gebührenpflichtig.
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Wer eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt oder Bundeszentralamt für Steuern anfordert, muss zahlen. Entsprechende Anträge auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, die nach dem 18. Dezember 2006 gestellt wurden, sind gebührenpflichtig.
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