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Seit 1. Juli 2007 ist der Prozess um die Einführung der neuen bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummern in Gang. Das bedeutet, die Einwohnermeldeämter geben ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, welches in Zukunft für die zentrale Verwaltung der Steuer-Identifikationsnummern zuständig sein wird; die bisherige örtliche Zuständigkeit der Finanzämter entfällt.
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Seit 1. Juli 2007 ist der Prozess um die Einführung der neuen bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummern in Gang. Das bedeutet, die Einwohnermeldeämter geben ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, welches in Zukunft für die zentrale Verwaltung der Steuer-Identifikationsnummern zuständig sein wird; die bisherige örtliche Zuständigkeit der Finanzämter entfällt.
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