Steuer: Handwerkerrechnungen auch für Eigentümergemeinschaften absetzbar

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Seit 2003 können haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2006 gilt dies zusätzlich für Handwerkerleistungen wie beispielsweise das Streichen oder Lackieren von Türen, die Modernisierung des Badezimmers oder die Reparatur von Heizungsanlagen. Steuerlich relevant sind dabei nur die aufgewendeten Lohnkosten, nicht die Materialkosten.

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