Steuer 2007: Pendlerpauschale vorläufig eintragen

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Pendler können die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit auf ihrer Lohnsteuerkarte 2007 nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag vorläufig eintragen lassen. Das haben die Steuerexperten von Bund und Ländern auf einer Sitzung in Hamburg entschieden, wie der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, in Berlin mitteilte. Die Einkommensteuerbescheide 2007 gälten wegen der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Frage als vorläufig, hieß es.

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