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(23.10.2009) Zu der in der künftigen Koalition erwogenen steuerlichen Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: "Öffentliche Unternehmen, die mit der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen, sind auf diesen Feldern heute bereits voll steuerpflichtig. Für hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wie die Hausmüllentsorgung und die Abwasserentsorgung, bei denen es keine private Konkurrenz gibt, gilt das aus gutem Grund nicht. Denn die öffentliche Hand besteuert sich nicht selbst. Würde hier eine Umsatzsteuerpflicht eingeführt, müssten die Bürgerinnen und Bürger mit deutlich höheren Müll- und Abwassergebühren rechnen. Deshalb lehnen die Städte diese Forderung ab." [...]
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