Spaltkeil justieren an der Festo TKS 80

Weihnachten

ww-ulme
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Ich habe als Gewerbekunde vor Weihnachten beim hiesigen Werkzeughändler einen größeren Einkauf getätigt, mehrere Maschinen und Werkstatt Grundausstattung.
U. a. war da auch die Festo Tischkreissäge dabei; das war, wie mir später der Verkäufer zugab, das Ausstellungsstück. Zuhause in der Werkstatt musste ich feststellen, dass der Spaltkeil seitlich neben dem Sägeblatt übersteht und beim von Breite schneiden am Parallelanschlag, das geschnittene Holz am Spaltkeil anstößt. Ich müsste mit dem Schiebestock den Spaltkeil von der Parallelsanschlagseite weg drücken, so dass das Holz dann vollends durchgeschoben werden kann; ein gefahrloses Arbeiten ist mit der Säge so aber nicht möglich.

Seither war ich mehrmals beim Händler um Werkzeug für einen dringenden Auftrag zu beschaffen, sagte jedes Mal, dass mit dem Spaltkeil etwas nicht stimmt und dass die Säge so nicht benutzbar ist.
Die erste Antwort meines Verkäufers war, dass das mein Fehler ist, denn ich müsse natürlich erst den Spaltkeil richtig justieren. Die Einzelheiten hierzu fände ich in der Bedienungsanleitung. In der Bedienungsanleitung fand ich jedoch keine Hinweise darauf, weder wie man den Spaltkeil justiert, noch darauf, dass man ihn überhaupt vor der Inbetriebnahme justieren müsse. Festo war telefonisch wegen Weihnachten nicht erreichbar.
Ich reklamierte letzte Woche erneut beim Händler und dieser nahm das Anliegen schriftlich auf und sagte zu, dass mich ein Festo Techniker anrufen und mich notfalls besuchen würde um die Sache zu beheben.
Ich habe die Maschine nun also seit einem Monat hier stehen und kann sie nicht für meine Arbeit benutzen.
Ehrlich gesagt, bin ich von der Maschine genervt, ich habe sie ja nicht dringend gebraucht, sondern aufgrund der 16% MwSt wollte ich sie noch im alten Jahr kaufen, mir damit aber nicht ein zusätzliches Gerenne einhandeln...

Meine Frage ist, ob ich die Maschine behalten muss, ob der Verkäufer mir nicht klar hätte sagen müssen, dass er die Maschine nicht mehr neu vor Weihnachten beschaffen kann, dass er mir deshalb nur das Ausstellungsstück mitgeben kann (- und hätte er mir nicht auch einen gewissen Rabatt hierfür anbieten müssen?)

Wie gesagt, beim Kauf ist kein Wort darüber gesprochen worden, erst als ich den Spaltkeil reklamierte kam er, dass er die Maschine natürlich nicht komplett eingerichtet hatte, sondern sie, so wie sie war, im Verkaufsraum aufgestellt hatte. Natürlich muss ich den Spaltkeil erst mal richtig justieren, das steht doch auch in der Bedienungsanleitung. Dort steht aber weder, dass man vor Inbetriebnahme den Spaltkeil justieren muss, noch wie er überhaupt justiert werden kann.

Meine Überzeugung ist deshalb, dass Festo die Maschine betriebsbereit ausliefert, dass der Spaltkeil vom Werk her direkt so eingestellt ist, dass sofort ohne Justage mit der Maschine gearbeitet werden kann. Meine Befürchtung und zugleich Vermutung ist, dass irgend etwas mit der Maschine passiert sein muss, weshalb der Spaltkeil, seine Halterung oder ??? (vermutlich) so verbogen ist. Ich will so eine Maschine für teures Geld nicht angedreht bekommen. Der Verkäufer hätte mir vor Kaufabschluss sagen müssen, dass die Maschine zuvor im Verkaufsraum offen stand.
Sein Verweis auf "meinen Fehler" weil ich die Bedienungsanleitung hätte studieren müssen, zeigt mir, dass er selbst sie nicht studiert haben kann, da dort kein Wort über Justage steht.

Also, mein Vertrauen in diese Maschine ist gestört, und in diesen Verkäufer auch, deshalb möchte ich die Maschine zurückgeben, mein Geld zurück, und mir die Maschine woanders kaufen. Was meint ihr, Aussicht auf Erfolg, oder knapp 3.000 EUR Lehrgeld gezahlt?
 

tiepel

ww-robinie
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Ich habe als Gewerbekunde vor Weihnachten beim hiesigen Werkzeughändler einen größeren Einkauf getätigt, mehrere Maschinen und Werkstatt Grundausstattung.
ich habe sie ja nicht dringend gebraucht, sondern aufgrund der 16% MwSt wollte ich sie noch im alten Jahr kaufen

Hi,

hilft Dir jetzt bei Deinem Problem nicht. Da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen.
Aber als Gewerbetreibender ist die MwSt doch wurscht. Oder liege ich komplett daneben?

Gruß Reimund
 

FredT

ww-robinie
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Ist so nur ein durchlaufender Posten, wird, egal wie hoch, auf die zu leistende Umsatzsteuer angerechnet... Also, mehr gezahlt, mehr angerechnet...

Und gesamtsteuerlich könnte die Anschaffung vor ultimo steuerlich günstig gewesen sein...

Und zur Maschine gelten die Festlegungen zur Gewährleistung; dreimaliger Fehlversuch, dann Rückabwicklung des Kaufvertrages. Bei Ausstellungsstücken besteht mM keine Informations- bzw. Preisminderungspflicht
 
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Weihnachten

ww-ulme
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Nachtrag:
Ich hatte in meinem ersten Beitrag geschrieben: " Meine Befürchtung und zugleich Vermutung ist, dass irgend etwas mit der Maschine passiert sein muss, weshalb der Spaltkeil, seine Halterung oder ??? (vermutlich) so verbogen ist. "
Da habe ich falsch gelegen. Ich hatte jetzt mit Festo, mit dem Produktmanager der TKS 80 gesprochen und ihm genau diese Befürchtung genannt.
Nein, also da kann er mich beruhigen, war seine Antwort. Den Fehler haben sie schon öfter gemeldet bekommen. Es sei zwar eigentlich Festo Politik, ihre Maschinen betriebsbereit auszuliefern, aber bei der TKS 80 käme es häufig vor, dass der Spaltkeil schräg drin sitzt. Ich solle die Maschine einfach zum Service ins Werk schicken lassen, oder, es geht ganz einfach, den Spaltkeil selbst justieren.
 
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