ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(04.03.2013) Die einer GmbH (Beigeladene) von der Stadt Sinsheim (Antragsgegnerin) erteilte Baugenehmigung für ein Krematorium mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet "Oberer Renngrund" der Stadt Sinsheim darf auch nach Änderung des Bebauungsplans weiterhin vorläufig nicht vollzogen werden. Die Nutzungskonflikte durch das Nebeneinander von Gewerbe und Krematorium werden nicht allein dadurch gelöst, dass die Gemeinde im Gewerbegebiet ein Baugrundstück als Sondergebiet für ein Krematorium überplant, ohne einen Mindestabstand zur gewerblichen Nutzung zu sichern. Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 27. Februar 2013 entschieden und zugleich die Beschwerde der GmbH gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen, die den Vollzug der Baugenehmigung auf Antrag eines Nachbarn (Antragsteller) vorläufig außer Kraft setzt. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de