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ww-pappel
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(13.09.2012) Ein Hobbyraum ist kein Wohnraum. Daran müssen sich die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft unbedingt halten. Wenn einer von ihnen die Bestimmungen der Teilungserklärung grob verletzt und zum Beispiel Familienmitglieder dauerhaft in dem "Hobbyraum" übernachten lässt, dann kann ihm das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS untersagt werden. [...]
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