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(22.04.2013) Der Vermieter einer Immobilie darf bei der Vergabe von Schlüsseln gegenüber seinen Mietern nicht zu geizig sein. Es ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keinesfalls ausreichend, einem Mieter-Ehepaar nur einen einzigen Schlüssel zu überreichen und ihm weitere Exemplare zu verweigern. [...]
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