Schiffe gehören dazu: Wer am Fluss wohnt, kann sich nicht darüber beschweren

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(09.07.2012) Wenn man sich als Mieter für eine bestimmte Wohngegend entscheidet, dann muss man auch die damit verbundene Nachteile akzeptieren. Spätere Beschwerden und Forderungen nach Mietminderung werden von den Gerichten regelmäßig zurückgewiesen, wenn die geltend gemachten Störungen von vorneherein absehbar waren. [...]

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