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(22.02.2013) Ein Notar muss bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages die Vertragspartner auf die Verpflichtung zur Zahlung einer Schenkungssteuer aufmerksam machen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig. [...]
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