openpr.de
ww-robinie
- Registriert
- 9. Mai 2007
- Beiträge
- 972
Eine Meldung bei openPR.de von Rechtsanwaltsofort.de vom 29.05.2007 - 16:53 Uhr - Stuttgart, den 29. Mai 2007 - Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Januar 2007 haftet der Staat, wenn die Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt übermäßig lange andauert. Rechtsanwältin Simone Scholz aus Stuttgart führt das Urteil aus und geht auf die Beweispflicht im Streitfall ein. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück 45 Eigentumswohnungen errichtet und diese einzeln an Interessenten verkauft ...
Weiterlesen...
Weiterlesen...