Schäden durch Leitungswasser - Nachbar haftet

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(18.12.2012) Stellt ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn einen Außenwasseranschluss im Garten zur Verfügung, damit dieser Wasser für das Bauvorhaben auf seinem Grundstück nehmen kann, so haftet der Nachbar für Schäden, die durch Leitungswasser aus diesem Anschluss entstehen. Dies hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in einem verkündeten Urteil entschieden. [...]

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