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(16.09.2011) Die Klage von Grundstückseigentümern gegen ein kommunales Bauunternehmen auf Schadenersatz in Höhe von 10.500 Euro wurde abgewiesen. Das Landgericht Coburg stellte fest, dass die behaupteten Schäden am Grundstück nicht, wie von den Klägern behauptet, durch Arbeiten mit einer Rüttelplatte verursacht worden waren. [...]
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