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AG Diez, Urteil vom 27.12.2006 - 8 C 296/06
Leitsatz:
Teilt der Sachverständige auf eine ihm privat angetragene Bitte um die Erstellung eines Gutachtens mit, er werde zu einem bestimmten Stundensatz zunächst Untersuchungen vor Ort durchführen, ferner müsse vor Erstellung seines Gutachtens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, erhält er, wenn es nicht zur Vertragsunterzeichnung kommt, auch keine Bezahlung für seine durchgeführten Untersuchungen.
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Leitsatz:
Teilt der Sachverständige auf eine ihm privat angetragene Bitte um die Erstellung eines Gutachtens mit, er werde zu einem bestimmten Stundensatz zunächst Untersuchungen vor Ort durchführen, ferner müsse vor Erstellung seines Gutachtens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, erhält er, wenn es nicht zur Vertragsunterzeichnung kommt, auch keine Bezahlung für seine durchgeführten Untersuchungen.
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