Rollladenkastendämmung

uli2003

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Hallo liebe Woodworker,

ich habe da mal ein Problem :emoji_slight_smile:

Vor etwa 5 Jahren habe ich im Rahmen des Umbaus eines Ladenlokales in Werkstatträumen des Lokals ein völlig vergammeltes Holzfenster gegen ein Kunststofffenster ersetzt.

Der Auftrag belief sich (sollte so günstig sein wie möglich) auf den Tausch des Fensterelementes, sowie des ebenfalls verrotteten Rollladenpanzers.
Basis Kasten = Altbestand, 60er Jahre, Sperrholzdeckel mit Falzklötzen oben, Falzleiste unten.

Ich habe einen neuen Panzer an der bestehenden, intakten Welle befestigt, und das Fenster erneuert. So war es besprochen.
Da sich der Ladeninhaber aber schwertut, den Rest seiner Rechnung auszugleichen, sind wir mit Gutachter vor dem Kadi - und er sucht nach Mängeln.

Die Frage von mir ist nun: Hätte ich den Kasten nach EnEV dämmen müssen, oder nach der Absprache handeln dürfen wie geschehen?

(Lustig ist übrigens die Kostenaufstellung des Gutachters zur Behebung : 8 Facharbeiterstunden, 4 Azubistunden, 150 Euro Dämmmaterial - der Kasten ist 1,60 m breit und 25 cm hoch.. Was sollen die machen in der Zeit??)

Wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte wäre das wirklich hilfreich.

Grüße
Uli
 

tomkaes

ww-robinie
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... mit Gutachter vor dem Kadi - und er sucht nach Mängeln.

Die Frage von mir ist nun: Hätte ich den Kasten nach EnEV dämmen müssen, oder nach der Absprache handeln dürfen wie geschehen?

Wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte wäre das wirklich hilfreich.
Grüße
Uli

ENEV 2009:

§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen,
wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert
der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.“

Es gelten somit nicht die Anforderungen der Anlage 3 (Tabelle Mindest - U-Werte)

Frage an den Gutachter: "Stufen Sie den Rolladenkasten als Teil des Fensters oder Teil der Aussenwand ein?"

Falls man (der Gutachter) den Rolladenkasten als Teil des Fensters einstuft: der eine Rolladenkasten wird nicht mehr als 10% der Fensterfläche (einschließlich der Fläche der Rolladenkasten) des Gebäudes ausmachen.
-> keine nachtragliche Dämmung des einzelnen RK

Falls man (der Gutachter) den Rolladenkasten als Teil der Aussenwand einstuft: der eine Rolladenkasten wird nicht mehr als 10% der Außenwandfläche (ohne Türen und Fenster) ausmachen.
-> keine nachträgliche Dämmung des einzelnen RK

Eine Verschlechterung der thermischen Hülle wurde durch den Austausch des alten gegen das neue Fenster auch nicht hergestellt; ist somit in Ordnung, falls korrekt nach DIN (RAL) eingebaut wurde.

Was etwas kitzlig sein kann, ist die Frage der Einhaltung des Mindestwärmeschutzes (Einhaltung des Schimmelpilzkriteriums Oberflächentemperatur > 12,6° C), falls der alte Kasten nicht gedämmt war.
Falls das der Fall ist, könnte man über eine unterlassene Hinweispflicht spekulieren, was aber durch das Gegenargument "Kostendruck" von der Auftraggeberseite bei Auftragsvergabe möglicherweise relativiert wird.
-> Da sollte sich mal dein RA mit befassen, wenns zum Thema wird.

Ich würde deine Frage eher im Forum von Herrn Klaus-Hermann Ries stellen:
Das Tischlerforum bei Klaus-Hermann Ries - Powered by vBulletin
der Mann ist ö.b.u.v. Sachverständiger des Tischlerhandwerk
 

uli2003

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Nach EnEV sehe ich das genauso, die ganze einfachverglaste Front dürfte für genügend Fläche sorgen.

Mir ging es darum - darf man auf 'Wunsch' des Bauherren nicht nach EnEV arbeiten? Wenn der Bauherr sagt - 'mach ohne Dämmung, ich will das so, is billiger!'?
So ist es halt gewesen.

Das Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen hab ich ja vorliegen.

Grüße
Uli
 

tomkaes

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Nach EnEV sehe ich das genauso, die ganze einfachverglaste Front dürfte für genügend Fläche sorgen.

Mir ging es darum - darf man auf 'Wunsch' des Bauherren nicht nach EnEV arbeiten? Wenn der Bauherr sagt - 'mach ohne Dämmung, ich will das so, is billiger!'?
So ist es halt gewesen.

Das Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen hab ich ja vorliegen.

Grüße
Uli

Vorsicht: Schaufensteranlage =/ Fenster!
Das wird jeder SV sauber trennen.

Hast du Zeugen, das die Auftragsvergabe mit diesen Änderungen (Nichtdämmung Rolladenkasten) so erfolgte?

Wenn du ihm schriftlich eine Bedenkenanmeldung gegeben hast, und trotzdem beauftragt wurdest, die Arbeiten so auszuführen, ist er der Verantwortliche, der den Verstoss (falls es einer ist) zu verantworten hat.

Aber mich beschäftigt in dem Zuge die Frage: Was ist mit der Fachunternehmererklärung von deiner Seite?
Ich hoffe nicht, das du ihm eine abgegeben hast?

Gutachter =/ Gutachter ... ö.b.u.v. hin oder her ...
 

uli2003

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Aber mich beschäftigt in dem Zuge die Frage: Was ist mit der Fachunternehmererklärung von deiner Seite?
Ich hoffe nicht, das du ihm eine abgegeben hast?

Nein. Es war keine Ausschreibung, und auch kein Erstauftrag.


Zeugen? Hm, möglicherweise war jemand dabei, aber nach 5 Jahren schlecht zu sagen.
Die ganze Sache erfolgte 2-stufig, hab eben mal in den Auftrag und das Angebot geschaut. Angeboten wurde nur der Fenstertausch, alles andere sollte bleiben.
(Der Panzer wurde aus optischen Gründen nachträglich getauscht)

Folglich hätte ich auch - jetzige nachträgliche Änderung einmal vorausgesetzt - einen Vergütungsanspruch. Für 650 Euro (laut Gutachter) dämme ich ihm den Kasten, kein Problem. :emoji_slight_smile:
Es ist ein reiner Tausch des Panzers angeboten und berechnet worden!

Grüße
Uli
 

tomkaes

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Zeugen? Hm, möglicherweise war jemand dabei, aber nach 5 Jahren schlecht zu sagen.
Die ganze Sache erfolgte 2-stufig, hab eben mal in den Auftrag und das Angebot geschaut. Angeboten wurde nur der Fenstertausch, alles andere sollte bleiben.
(Der Panzer wurde aus optischen Gründen nachträglich getauscht)

Folglich hätte ich auch - jetzige nachträgliche Änderung einmal vorausgesetzt - einen Vergütungsanspruch. Für 650 Euro (laut Gutachter) dämme ich ihm den Kasten, kein Problem. :emoji_slight_smile:
Es ist ein reiner Tausch des Panzers angeboten und berechnet worden!

Grüße
Uli

"Zeugen": Wer schreibt, der bleibt... ja ich hasse es auch, aber es nutzt nichts...

Wenn der reine Panzertausch schriftlich im Angebot/Auftrag steht, frage ich mich woher der Gutachter die fehlende Dämmung hernimmt? Falls dein Auftrag die Dämmung beinhaltet hätte, ergäbe sich doch Nachtraglich für dich kein zusätzlicher Vergütungsanspruch. -> Das sollte dein RA dir aber auseinanderpflücken.

Falls die Pflicht zur Dämmung bestehen würde (warum auch immer), könntest du nur dein Recht zur Nachbesserung verlangen (falls es noch besteht) und dir damit den kostenpflichtigen Einsatz eines Fremdunternehmers sparen. -> RA
Für den Kostenansatz des SV wird es leider genug Bewerber geben ;-(
 

uli2003

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Wenn der reine Panzertausch schriftlich im Angebot/Auftrag steht, frage ich mich woher der Gutachter die fehlende Dämmung hernimmt?

Kurz mal vorab den kurz gefassten Ablauf:

Ladenlokal ist von Standort A nach B umgezogen. Mobiliar wurde größtenteils wiederverwendet, die Location etwas 'gepimpt'.
Daher günstig notwendige Arbeiten. Fenster & Panzer stehen explizit in der Rechnung. Im Angebot nur das Fensterelement.

Endrechnung wurde gestellt, etwa 2000 Euro wurden nicht bezahlt. Keine Mängelrüge, nix.
Da jetzt über Jahre nicht geleistet wurde, habe ich schlussendlich einen Mahnbescheid beantragt, dem widersprochen wurde.
Als Begründung folgen die Mängel in Verbindung mit einem selbstständigen Beweissicherungsverfahren. Mein Recht zur Nachbesserung wurde nicht berücksichtigt, ich habe in diesem Zusammenhang das erste Mal von den Mängeln gehört.

Grund der Erkenntnis der fehlenden Dämmung: Angeblich ziehender Rollladenkasten. Nach 3 Jahren ganz plötzlich - ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Dazu steht ein Raumteiler etwas windschief - zwischenzeitlich ist der Bodenbelag jedoch getauscht worden. Der stand vorher 1000%tig beidseitig exakt im Lot.
Stellfüße sind schnell verdreht, von wem auch immer.

Nun gut, Gutachter vom Gericht bestellt, Dauer des Gutachtens 2 Jahre und 1 Monat, Kosten des Gutachtens für Rolllade und Raumteiler 2.500! Euro.

Fazit: Das Gutachten geht gegen mich (logisch, Raumteiler steht schräg, Kasten zieht aufgrund fehlender Dämmung).
Nun muss ich etwas dagegen unternehmen, daher die Frage in #1.


Grüße
Uli
 

tomkaes

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Kurz mal vorab den kurz gefassten Ablauf:

Endrechnung wurde gestellt, etwa 2000 Euro wurden nicht bezahlt. Keine Mängelrüge, nix.
Da jetzt über Jahre nicht geleistet wurde, habe ich schlussendlich einen Mahnbescheid beantragt, dem widersprochen wurde.
Als Begründung folgen die Mängel in Verbindung mit einem selbstständigen Beweissicherungsverfahren. Mein Recht zur Nachbesserung wurde nicht berücksichtigt, ich habe in diesem Zusammenhang das erste Mal von den Mängeln gehört.

Grüße
Uli

Uli bitte lösche ersatzlos den Absatz: Kurioses!

Hast du eine Abnahme deiner Leistungen?
Warum erst nach Jahren den Mahnbescheid?
Hast du einen guten Fachanwalt für Baurecht?
 

uli2003

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Hab's mal gelöscht, verwertbar ist es rechtlich nicht mehr laut meinem RA.
Aber wir wollen keine schlafenden Hunde wecken, da hast du Recht.

Abnahme war mündlich, so riesig war das Gewerk nun nicht.
RA ja, Fachanwalt nein - erschien mir bisher nicht nötig.
Warum erst jetzt den Mahnbescheid?
Etwa 1,5 Jahre habe ich gewartet, zwischendrin kamen auch noch Abschläge.
Mit der ganzen Prozesserei sind jetzt fast 5 Jahre weg.

Grüße
Uli
 
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