Risse in neuer Eichentischplatte

uli2003

ww-robinie
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Aber Mängelrechte kannst du nicht ausschließen. Komme was wolle.
Das will ich ja nicht. Wenn ich aber zusammen mit dem Kunden eine Oberfläche abnehme und er bestätigt mir eine saubere solche, dann kann er machen was er will - der Kratzer ist dann kein möglicher Mangel mehr.

Schau beispielsweise mal hier:
BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13


Das BGH-Urteil fast zwei wesentliche Bereiche des Werkvertragsrechts zusammen:
1.
Nach der Abnahme muss der AG beweisen, dass das Werk bei der Abnahme mangelhaft war. Das bedeutet, dass ihm bereits bei der Abnahme der Fehler innewohnte, der dann später zu der gerügten Mangelerscheinung (hier: Herausbrechen der Fugen) geführt hat.
 
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netsupervisor

Gäste
Spediteur, Hersteller, Karton.... usw., wir sind hier im Kaufrecht.
Bitte nicht alles miteinander vermischen. Werkvertragsrecht ist ganz anders aufgebaut, hier gibt es eine Abnahme und viele weitere Besonderheiten.
 

Boshu

Gäste
Den Hersteller kenne ich. Mein Arbeitskollege hat seine Tischplatte da dreimal umtauschen müssen. Mit Anwalt drohen,fertig. Das ist billigster Schund.
 

kgb007

ww-robinie
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Das ist kein Tisch! Nur die Andeutung eines solchen. Was hat der denn gekostet! Für wenig Geld kann man auch nur wenig herstellen. Und wie wurde der Tisch beworben? Massivholzplatte? Dann wäre das schon Betrug.
 
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