Reparaturverglasung

raftinthomas

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Ich muss für einen Einbruchsschaden ua eine Reparaturverglasung anbieten. Das Ganze ist so ne Art Schaufenster in einem Gewerbeobjekt, Grösse ca. 2,5mx 1,8m, bisher 6mm Float.
Darf man da wieder 6mm Float reinmachen ? Erstens könnte die Energiesparverordnung was dagegen haben, zweitens könnte ich mir vorstellen, das zuminest ESG/VSG oder so ähnlich verwendet werden muss.
Kennt sich da jemand aus ?
 

dipsy

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Hallo Thomas,

abgesehen davon, dass die Ausführung solcher Arbeiten vom Glaser ausgeführt werden müssten:emoji_slight_smile: kann ich dir wie folgt antworten.
Die Energieeinsparverordnung greift nur beim Neubau oder im Falle einer Erneuerung der Bauelemente von über 2/3 der Hausansicht. Für Aluelemente und Haustüren gilt sie sowieso nicht.
Zum Thema ESG oder VSG gibts nur Vorgaben bei Absturzsicherungen und Überkopfverglasungen. Für maximale Glasflächen gibt es beim Glasliefeanten Tabellen (die werden auch schreien, wenn die maximale Größe überschritten wird). Einzig die Versicherungsgesellschaften fordern zusätzliche Sicherungsmaßmahmen vom Versicherungsnehmer, wenn bestimmte Werte versichert werden sollen.

Eines sollte man aber anmerken. Zumeist sind die Kunden auch bereit für VSG mehr Geld zu zahlen...und der Preisunterschied ist in der Regel eher gering.

lg dipsy
 

raftinthomas

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danke schon mal.
ich hatte schon etwas zwischen den zeilen geschrieben: ich muss wegen eines einbruchsschadens eine vergalsung ANBIETEN. :emoji_grin:
 

pme

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Hallo Thomas,
melde mich auch mal hier...

Wenn die 6mm Glasstärke fix sind, dann würde ich wieder die 6mm Float anbieten/einbauen. VSG 3/3mm geht von der Größe her sicher nicht. Soweit ich weiß wird bei der Berechnung dieser Scheiben nur das einfache Glas bewertet. ESG in 6mm kann bei der Größe aufgrund von "Wellenbildungen" auch Probleme verursachen.


Grüße,
Peter

PS: In Sachen Glas anbieten kann ich Dir das Büchlein "Glasschäden richtig abrechnen" vom Andreas (anderes Forum:emoji_wink: ) empfehlen.
 

Holzzauber

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Hallöchen Peter!

Guter Tipp mit dem Buch. Ich hab mir gleich mal eins bestellt. Ich hatte mal eine Versicherungsliste um solche Fälle abzurechnen, aber die ist irgendwie verschwunden. Ich glaube, ich sollte mal mein Büro aufräumen.
 

pme

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Hallo Holzzauber,

Deine Versicherungsliste brauchste dann nicht mehr:emoji_grin:

Klasse finde ich darin auch die Musterrechnungen und Hinweise- hat mir schon den ein oder anderen Euro eingebracht...:emoji_wink:

Schönes WE,
Peter
 

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Hallo,

auch ich melde mich mal ganz kurz zu Wort.

@Peter: Danke für die Empfehlung meines Buches.

Infos hierzu könnt ihr auch hier erhalten:

www.euler.biz

dort ist auch das Bestellformular vorhanden.

Liebe Grüße und schönes Wochenende.

Gruß Andreas
 

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Haloo Raftinthomas,

ich wollte mich noch einmal ganz kurz fachlich zum Thema melden.

Wie Peter schon geschrieben hat, wirst du mit VSG sicher ein paar Probleme bekommen, wenn du die 6 mm brauchst.

Die Versicherung bezahlt natürlich im normalfall auch nur das was wirklich auch drin war, also wird sie ESG normal nicht bezahlen, da gibt es natürlich auch ein Paar tricks, wie du deinem Kunden ESG liefern kannst.

Ich würde meinem Kunden in diesem Fall das ESG liefern.

Falls du Fragen hast zur Abrechnung, kannst du mich gerne mal anrufen, Tel. findest du unter dem oben stehenden Link.

Gruß Andreas
 

magmog

ww-robinie
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guude,

eien von den versicherungen anerkannten preisrechner gibt es hier:
http://www.gothaer.de/app/Bedarfsre...docview.hts&ResultCount=20&collection=gothaer

ich rate dringend davon ab, einfach nach der devise "was drin war kommt wieder rein" zu handeln.
als fachleute haben wir uns nach dem aktuellen stand der technik zu richten. wer sich daran nicht hält, ist im streitfall mit sicherheit der looser.
es sind die vesicherung und der kunde von der nicht oder nichtmehr richtigen verglasung zu unterrichten um die mehrkostenübername zu klären. sebst bei schriftlichem einverständnis der kunden sind wir fachleute für nicht dem stand der technik entsprechende ausführungen voll haftbar.

gut holz bzw glas, justus.
 

Andreas Euler

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Offenbach
Hallo Leute,
ich freue mich euch allen mitteilen zu können, dass es endlich so weit ist, dass die Preise angepasst wurden und den Preiserhöhungen unserer Lieferanten Rechnung getragen wurde.

Die neue Auflage des Fachbuches "Glasschäden richtig abrechnen" befindet sich somit in komplett Überarbeitung und wird voraussichtlich Anfang Juli erscheinen.

Vorbestellungen sind ab sofort möglich und werden sofort nach Erscheinen bearbeitet.

Bestellformular liegt wie gehabt auf meiner Internetseite.

http://www.euler.biz/Datenpool/Bestellformular_Buch.pdf
 
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