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Selbstständige haben nur in wenigen Fällen Anspruch auf Erstattung ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich können ehemals Versicherte nur dann Beiträge zurückfordern, wenn sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr rentenversichert sind und sie sich auch nicht freiwillig gesetzlich versichern lassen können.
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Selbstständige haben nur in wenigen Fällen Anspruch auf Erstattung ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich können ehemals Versicherte nur dann Beiträge zurückfordern, wenn sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr rentenversichert sind und sie sich auch nicht freiwillig gesetzlich versichern lassen können.
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