Reform des Berufungsrechts tritt in Kraft

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(27.10.2011) Ab dem 27.10.2011 gilt in Deutschland ein neues Berufungsrecht. Durch die Neuregelung wird die Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten eingeführt. Zudem muss künftig auch im Berufungsverfahren immer mündlich verhandelt werden, wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßt die Reform: Das neue Gesetz stelle sicher, dass die Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. [...]

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