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(08.09.2011) Aus haftungsrechtlicher Sicht kann die Gründung einer GmbH durch Mitglieder der Architektenkammer durchaus sinnvoll sein. Denn in diesem Fall haftet nicht mehr die natürliche Person mit ihrem gesamten Privatvermögen, sondern die juristische Person mit ihrem Gesellschaftsvermögen. [...]
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