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(07.12.2012) Muss eine Architektin oder ein Architekt bei seiner Planung auch künftige Trends oder ein künftiges, nicht explizit geäußertes Nutzerverhalten mit berücksichtigen? - Ein Fall aus der Rechtsberatung der Architektenkammer NRW. Architekt A wendet sich mit folgender Anfrage an die Rechtsabteilung der AKNW: ... [...]
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