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Wer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließt, kann nicht damit rechnen, dass er eine umfassende Beratung bekommt. Das wird mit Blick auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln klar. In dem Fall stellten die Richter klar, dass Versicherer keine allgemeine Beratungs- und Belehrungspflicht hätten und nicht zu einer umfassenden Vermögens- und Anlageberatung verpflichtet seien.
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Wer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließt, kann nicht damit rechnen, dass er eine umfassende Beratung bekommt. Das wird mit Blick auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln klar. In dem Fall stellten die Richter klar, dass Versicherer keine allgemeine Beratungs- und Belehrungspflicht hätten und nicht zu einer umfassenden Vermögens- und Anlageberatung verpflichtet seien.
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