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(21.04.2010) Ein gemeinsames Werk mehrerer Schöpfer liegt auch dann vor, wenn zunächst selbstständige und voneinander unabhängige Einzelbeiträge zu einem gemeinsamen Entwurf verschmelzen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichsthofs. Im konkreten Fall hatten zwei Architekten sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und unabhängig voneinander entstandene Entwürfe zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt. Einer der beiden schied schließlich aus der Arbeitsgemeinschaft aus. Doch er hat weiterhin das Recht darauf, als Miturheber auch des anschließend ohne ihn weiter entwickelten Entwurfs bezeichnet zu werden, entschied das Gericht. [...]
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