rele
ww-ahorn
Hallo zusammen,
ein Ehepaar hat bei mir einen Eckschrank bestellt. Bei 2 Kundenbesuchen haben wir Bauart und Masse vereinbart. Weil ich ein herzliches Verhältnis zu den Kunden hatte, habe ich darauf verzichtet, eine Auftragsbestätigung zuzuschicken - mein Fehler.
Bei der Lieferung und Montage bemerkte der Kunde, der Schrank sei ihm zu gross, aber man werde sich wohl dran gewöhnen - hat also nicht ausdrücklich reklamiert. Als ich eine Woche später nochmal bei den Kunden war, um Fotos zu machen, war auch die Kundin da - und hat ebenfalls gesagt, wir hätten den Schrank etwas kleiner vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Rechnung bereits zugestellt. Auch bei diesem Besuch keine ausdrückliche Reklamation.
Nun ist die Rechnung seit mehr als 2 Wochen fällig. Bevor ich die Kunden darauf anspreche, möchte ich mir über die Rechtslage im Klaren sein. Mal abgesehen vom Beweisproblem - hier würde Aussage gegen Aussage stehen, da keine AB - können die Kunden jetzt noch von mir verlangen, den Schrank wieder abzuholen? Welche Chancen hätte ich, wenn die Kunden die Rechnung einfach nicht bezahlen?
Ist für mich ehrlich gesagt das erstemal, dass jemand nicht zufrieden ist ...
Grüsse rele
ein Ehepaar hat bei mir einen Eckschrank bestellt. Bei 2 Kundenbesuchen haben wir Bauart und Masse vereinbart. Weil ich ein herzliches Verhältnis zu den Kunden hatte, habe ich darauf verzichtet, eine Auftragsbestätigung zuzuschicken - mein Fehler.
Bei der Lieferung und Montage bemerkte der Kunde, der Schrank sei ihm zu gross, aber man werde sich wohl dran gewöhnen - hat also nicht ausdrücklich reklamiert. Als ich eine Woche später nochmal bei den Kunden war, um Fotos zu machen, war auch die Kundin da - und hat ebenfalls gesagt, wir hätten den Schrank etwas kleiner vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Rechnung bereits zugestellt. Auch bei diesem Besuch keine ausdrückliche Reklamation.
Nun ist die Rechnung seit mehr als 2 Wochen fällig. Bevor ich die Kunden darauf anspreche, möchte ich mir über die Rechtslage im Klaren sein. Mal abgesehen vom Beweisproblem - hier würde Aussage gegen Aussage stehen, da keine AB - können die Kunden jetzt noch von mir verlangen, den Schrank wieder abzuholen? Welche Chancen hätte ich, wenn die Kunden die Rechnung einfach nicht bezahlen?
Ist für mich ehrlich gesagt das erstemal, dass jemand nicht zufrieden ist ...
Grüsse rele