Rechtslage bei Unstimmigkeiten über Masse?

rele

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Hallo zusammen,

ein Ehepaar hat bei mir einen Eckschrank bestellt. Bei 2 Kundenbesuchen haben wir Bauart und Masse vereinbart. Weil ich ein herzliches Verhältnis zu den Kunden hatte, habe ich darauf verzichtet, eine Auftragsbestätigung zuzuschicken - mein Fehler.

Bei der Lieferung und Montage bemerkte der Kunde, der Schrank sei ihm zu gross, aber man werde sich wohl dran gewöhnen - hat also nicht ausdrücklich reklamiert. Als ich eine Woche später nochmal bei den Kunden war, um Fotos zu machen, war auch die Kundin da - und hat ebenfalls gesagt, wir hätten den Schrank etwas kleiner vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Rechnung bereits zugestellt. Auch bei diesem Besuch keine ausdrückliche Reklamation.

Nun ist die Rechnung seit mehr als 2 Wochen fällig. Bevor ich die Kunden darauf anspreche, möchte ich mir über die Rechtslage im Klaren sein. Mal abgesehen vom Beweisproblem - hier würde Aussage gegen Aussage stehen, da keine AB - können die Kunden jetzt noch von mir verlangen, den Schrank wieder abzuholen? Welche Chancen hätte ich, wenn die Kunden die Rechnung einfach nicht bezahlen?

Ist für mich ehrlich gesagt das erstemal, dass jemand nicht zufrieden ist ...

Grüsse rele
 

carsten

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Hallo

ich würde erst mal eine Zahlungserinnerung verschicken, bzw. anrufen, kann ja auch andere Gründe haben; ohne übrigens auf die Maße einzugehen.
Klar können die verlangen das du den Schrank wieder abholst, die Frage ist ob du darauf eingehst. das würde letztendlich auf eine rechtliche Frage hinauslaufen.
Wäre der Schrank in einem für dich vertretbaren Rahmen zu ändern?
Dann würde ich falls der Kunde das mit den Maßen anspricht anbieten sich die Kosten für die Änderung zu teilen.
Mit den restlichen rechtlichen Mittel kenne ich mich auch nicht aus.
Und klar daraus die Lehre ziehen auch bei guten Kunden immer Auftragsbestätigung.

PS ich hab derzeit das gleiche Problem auch keine AB, nicht mal ne Rechnung. Vorteil der Auftrageber ist die eigene Familie (Eltern).:emoji_grin:
 

rele

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Umbau kommt aufgrund der Bauart praktisch nicht in Frage. Dass ich eine einvernehmliche Lösung mit den Kunden anstrebe, ist sowieso klar: Kundenzufriedenheit ist mir sehr wichtig - und ich hab keine Lust auf Streit.

Trotzdem möchte ich mir über die Rechtslage im Klaren sein, bevor ich anfange zu verhandeln - das ist eine Frage der Stärke und Sicherheit:emoji_slight_smile: ...

Gruss rele
 

vollholz

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Hallo,
ist der Schrank denn nun größer als besprochen, oder empfindet der Kunde ihn nur als größer?
Seit Ihr uneins über besprochene Maße?
Wie genau meint die Kundin das denn, der Schrank sei größer, als besprochen?
Grüße,
Jens
 

rele

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Ich bin mir sicher, dass ich den Schrank in den Massen gefertigt habe, die ich vor Ort mit den Kunden vereinbart habe: Grundriss auslegen mit dem Meterstab, etc ...

Die Kunden sind der Meinung, dass wir einen etwas kleineren Grundriss vereinbart hätten ...

Allerdings habe ich ein Beweisproblem, da, wie schon erwähnt, keine AB, also keine schriftliche Vereinbarung - mein Fehler, wie auch schon erwähnt.

Gruss rele
 

predatorklein

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Hi


Kundenzufriedenheit ist mir sehr wichtig - und ich hab keine Lust auf Streit.


Tip von mir :

laß den Leuten preislich bißchen was nach,damit machst du sie glücklich und du wirst weiterempfohlen.
Und gerade sowas wird dann vom Kunden auch weitererzählt :emoji_wink:

Rechtlich stünde wahrscheinlich Aussage gegen Aussage,aber verloren hättest du den Kunden auf jeden Fall.

Gruß
 

cube.m

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Rechtlich haßt du ohne Auftragsbestätigung keine Chance, im Prinzip könnte der Kunde auch die komplette Zahlung verweigern, vor Gericht läuft es auf eine Art Kompromiss aus --- sprich Preisnachlass für den Kunden 20 - 30 % sind hier realistisch anzusetzen.
 

vollholz

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Hallo Rele,
wenn man sicher ist, daß die Maße wie besprochen sind, sollte man auch nicht voreilig einen Preisnachlaß gewähren. Ich würde erstmal dabei bleiben: Das Möbel ist vereinbarungsgemäß gefertigt und geliefert worden, die Rechnung ist vollständig zu zahlen. Freundlich, aber klar in der Sache.
Zahlen sie nicht, könnte man die Mahnung in diesem Fall auch etwas ausführlicher schreiben und darin verdeutlichen, daß das Möbel offenbar etwas größer WIRKT, aber den besprochenen Maßen entspricht.
Mit Kundenzufriedenheit hat das m.E. nichts zu tun. Der Kunde ist mit dem Möbel in seiner Wohnung zufrieden oder nicht. Das beeinflußt auch ein Preisnachlaß nicht, zumindest nicht auf Dauer.
Mir geht das ähnlich-wenn ausnahmsweise mal jemand nicht ganz zufrieden ist, fällt es nicht leicht, das "auszusitzen". Das muß man aber lernen, zumindest in Fällen, wie diesem-geliefert, wie besprochen und keine sinnvolle Möglichkeit, noch etwas zu ändern.
Da muß man durch.
Das weitere Vorgehen, falls er nachhaltig nicht zahlt, würde ich überlegen, wenn es soweit ist.
Im übrigen kann man, nachdem das Möbel über mehrere Wochen in der Wohnung des Kunden steht fast schon eine Abnahme unterstellen.

Grüße,
Jens
 

WinfriedM

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Den Kunden doch irgendwie zufrieden zu stellen, wäre für mich wichtiger, als mein Recht irgendwie durchzusetzen. Manche geben Unsummen für Werbung aus, zufriedene Kunden sind da oft die günstigste Werbung.

Mit etwas Kreativität finden sich oft Lösungen, wie sich kostengünstig Zufriedenheit einstellt.
 

carsten

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Hallo

der letzte Satz von Jens ist der Punkt an dem man wohl rechtlich am ehesten dem Kunden gegenüber ansetzen könnte.
genau wie du keine AB geschickt hast hat der Kunde noch nicht offiziell gemeckert und eine dauerhafte Nutzung ist so weit ich mich erinnere einet Abnahme gleichzusetzen.
Das nur als Anhaltspunkt, ich würde fachlich Korrekte bei einem Fachanwalt suchen. Das was wir hier schreiben sind nicht mehr als Vermutungen.
 

vollholz

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Hallo,
Winfried, wenn das mit geringem Aufwand möglich ist, dann denke ich genauso. Aber bei der Verkleinerung eines KORPUSmöbels kommt man mit Kreativität allein i.a. nicht weiter.
Grüße,
Jens
 

WinfriedM

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Es geht ja nicht unbedingt darum, die Möbel kleiner zu machen. Zufrieden muss der Kunde sein, im einfachsten Fall könnte das heißen, dass man einfach nochmal 2 Wochen wartet und der Kunde sich dann dran gewöhnt hat. Oder das man ihm ein besonders günstiges Angebot für einen Zusatzauftrag macht.
 

ingo ullrich

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rele, du schreibst "ein herzliches Verhältnis hatte" ? hatte ?

oder bist du in der lage diesen Vaupax (auf welcher Seite auch immer) in einem offenen

Gespräch zu regeln.

Allerdings gibt es aus meiner Erfahrung (habe aber so gut wie garkeine Privatkundschaft)

den Grundsatz " je günstiger etwas wird, desto schöner wird es"

ich würde deshalb versuchen (rechtlich nachbesserung anbieten, ansonsten schlechte karten)

den schrank über ein zubrot so passend wie möglich zu bekommen.

gruß ingo
 

rele

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Hallo zusammen,

danke Euch aller für eure Beiträge!

Ich denke, ich seh nun etwas klarer - bin auch der Meinung, dass die Kunden, nachdem sie den Schrank nun seit Wochen in ihrer Wohnung haben, damit kundtun, dass sie ihn auch behalten wollen. Statt einer schriftlichen Mahnung werde ich erstmal das Gespräch mit ihnen suchen, wobei ich sie freundlich und bestimmt auch auf diese Tatsache hinweisen kann. Ich bin zwar nicht bereit, jeden Schuh anzuziehen, den mir jemand hinwirft - aber wenn ich mit einem kleinen Preisnachlass dafür sorgen kann, dass wir im Guten auseinandergehen, ist mir das die Sache wert.

Werde berichten, wies weitergeganen ist ...

Gruss rele
 

hannes77

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Grüße,

setze den Kunden in Verzug mit einer Mahnung.....sechs Wochen nach der Montage gilt das Gewerk nach BGB, wenn keine förmliche Abnhame gemacht wurde, als abgenommen, wenn das Teil in Benutzung ist...und das wird es wohl sein.
Fachanwalt ist wohl das richtige, weil der dann die zweite Mahnung schicken kann, wo man richtig Druck auf den Kunden aufbaut, zahlt der immer noch nicht, dann Mahnverfahren, etc.....

Der Kunde hat nicht reklamiert, somit bist du im Recht, weil ich kaum glaube das du den Leuten einen größeren Schrank baust als bestellt...oder?

Ich denke das er einfach nicht zahlen will...und ein herzliches Verhältnis zur Kundschaft hat mich in Vergangenheit einen haufen Lehrgeld gekostet.....alles schriftlich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß
Hannes
 

predatorklein

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Moin

Der Kunde hat nicht reklamiert, somit bist du im Recht, weil ich kaum glaube das du den Leuten einen größeren Schrank baust als bestellt...oder?


Und wie beweist du,daß der Kunde nicht reklamiert hat ?

Der gibt im Nachhinein einfach an,daß er mit seiner Frau als Zeuge den Schrank reklamiert hat.
Dann geht es vor Gericht,und was bei sowas raus kommt dürfte jedem von uns bekannt sein.

Dann verlier ich doch lieber etwas Geld und bringe die Sache schnell zu Ende.

Einen RA braucht man auch erstmal nicht,in jedem Schreibwarenladen kriegt man Formulare mit denen man zum Amtsgericht geht und gegen Zahlung von ein paar € einen Titel erwirken kann.
Dieser kann dann auch gleich vollstreckt werden.

Einziger Haken an der Sache : der Schuldner kann widersprechen,und leider sind die meisten heute so gewieft und machen das dann auch.
Und dann kann nur noch geklagt werden,was aber eben mit Sicherheit ein hohes Risiko birgt und Kosten verursacht auf denen man u.U. sitzen bleibt :emoji_frowning2:

Gruß
 

hutch

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Als ein Kunde "unzufrieden" war hab ich zu ihm gesagt: "Herr ... Ich sehe ich kann Ihren Erwartungen nicht gerecht werden, ich schlage Ihnen vor ich bau Ihnen das Vordach am Sonnabend Vormittag wieder ab."

Kannst du das Möbel nicht auch wieder mitnehmen und ein neues zu bauen?
Hol den Schrank da raus und nimm dann die Maße und zu Ihrer Sicherheit sollen Sie dir die bitte aufschreiben.

Mal sehen was passiert.
 

rele

ww-ahorn
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Ente gut, alles gut :emoji_wink:

Kunde hat gestern ohne weitere Massnahmen von mir gezahlt ... verspätet, aber wahr :emoji_wink:

Danke nochmal für alle Beiträge ... hab einiges gelernt - vor allem: NUR NOCH mit AB!!

@hutch: wie würdest Du Dir das vorstellen: Möbel abholen und Neues bauen .... doppelter Aufwand! Und apropos: 1309mal geändert?

rele
 

vollholz

ww-robinie
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Hallo,
das ist gerade bei Kunden wichtig, für die man zukünftig ggf. mehrmals arbeitet. Es muß dem Kunden klar sein, daß eine handwerkliche Arbeit nichts ist, was man nachher mal eben ändern oder neu machen kann. Das geht mit Schuhen in der falschen Größe und auch da nicht mit handgemachten.
Kunden, die erstmal angefangen haben, gelieferte Möbel als "Diskussionsgrundlage" zu betrachten, sind keine guten Kunden mehr.
Weiß der Auftraggeber hingegen, daß Du als Ausführender nach Lieferung Dein Geld und keine Diskussionen haben willst, ist er selbst an ausreichender Klarheit VORHER interessiert.
Ich habe eher die Erfahrung gemacht, daß Klarheit in der eigenen Position vom Kunden längerfristig auch dann geschätzt wird, wenn sie kurzfristig mal dazu führt, daß er nicht alles bekommt, was er will.
Grüße,
Jens
 
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