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ww-pappel
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<img src="http://cdn.moebelkultur.de/_images/db/16479_200_150.jpg" hspace="5" align="left" > Eine Revision hat das Oberlandesgericht Bamberg nicht zugelassen: Der Begriff "Textilleder" ist irreführend. Möbel, deren Bezugsstoffe nicht oder nicht überwiegend aus Leder bestehen, dürfen damit nicht mehr beworben werden. Das Urteil hat der Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) erstritten.
Die Bezeichnung "Textilleder" ist mehrdeutig und missverständlich und deshalb geeignet Verbraucher über die tatsächliche Materialbeschaffenheit zu täuschen.
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